
Kurz vorneweg: Der bayrische Reggaemusikant Hans Söllner hat nicht nur Probleme mit der Polizei - sondern derletzt auch mit Adolf Hitler. Doch dazu gleich mehr, erst die Vorrede.
Eine us-amerikanische Comedyshow, deren Titel gerade nicht in Erfahrung zu bringen ist, gab es vor einiger Zeit einen ebenso smarten wie unterhaltsamen Beitrag über die steil stiegende Zahl der Hitlervergleiche.
Das Fazit: Ein Hitlervergleich ist für alle beteiligten eine Schmach. Für den, der verglichen wird, weil sich an Hitlers Verbrechensdimension allenfalls die Stalins und Pol Pots dieser Welt messen lassen müssen. Für den, der vergleicht, weil er historisches und politisches Unwissen offenbart. Und letztlich auf für Hitler, der sich mit vergleichsweise harmlosen Gestalten wie Bush, Blair, dem unliebsamen Nachbar und dem unsympathischen Arbeitskollegen gleichsetzen lassen muss. Davon abgesehen, dass ein Hitlervergleich die Ultima Ratio der inhatlichen Ahnungs- wie Hoffnungslosigkeit ist, nicht nur im Internet, wo man immerhin um Godwins Gesetz weiß.
Wie reimt sich das nun mit Hans Söllner zusammen? Folgendermaßen: Söllner - der immer wieder gerne jemand mit Hitler vergleicht - verkauft und trägt einen aktuell populärsten Hitlervergleiche als T-Shirt (siehe Bild). Da Hitler selbst aber als verfassungsfeindliches Symbol gelten kann, kommt die Polizei, nimmt die T-Shirts mit und erstattet Anzeige gemäss §86a Abs. 1 Nr.1,27 Strafgesetzbuch (die taz berichtete bereits Anfang Juni).
Dass Söllner und die Seinen “politische Justiz” wittern und hinter der Rechtsstaatlichkeit das vierte Reich vermuten, einerlei. Gängelung ähnlich der des Tübinger Studenten, der für das Tragen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes verklagt wurde, kann man vermuten, gerade weil Auslegungssache ist, was alles unter §86 fällt. Ja, es gibt Erfreulicheres. Aber es gibt eben auch Unerfreulicheres. Zum Beispiel Nazis, die mit Hitlerplakaten und Hakenkreuzbannern aufmarschieren. Oder einen Rechtsstaat der entscheidet, wer die richtige Gesinnung hat und folglich Hitler und die entsprechenden Zeichen zeigen darf - und wer nicht.